Gutachter für Erbschaft
Wer eine Immobilie geerbt hat, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert. Was ist das Haus oder die Wohnung wert? Was muss ich beachten, wenn ich die Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Wie kann ich sicher gehen, dass die Erbschaftsteuer vom Finanzamt nicht zu hoch angesetzt wurde? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um die Erbschaft einer Immobilie erhalten Sie von den Immobiliengutachtern und Sachverständigen aus unserem erfahrenen Expertenteam.
Gutachter für Erbschaft
Auf den Punkt gebracht
Haben Sie eine Immobilie in München geerbt, stellt sich zunächst die Frage nach dem Wert, denn nur wenn Sie den kennen, können Sie auf dieser Grundlage Ihre Entscheidungen treffen, etwa für:
Ohne die Expertise und Erfahrung eines Gutachters oder Sachverständigen riskieren Sie, dass Ihnen wichtige Aspekte - beispielsweise auch in steuerlicher Hinsicht - entgehen, und Sie Ihre Entscheidung später womöglich bereuen.
Noch komplizierter wird die Situation, wenn Sie nicht Alleinerbe sind, sondern Teil einer Erbengemeinschaft. Dann drohen oftmals Auseinandersetzungen, denn die gerechte Aufteilung einer Immobilie unter mehreren Parteien erweist sich in der Praxis als sehr schwierig.
Viele Erben stellt auch die Erbschaftsteuer vor ein großes Problem, denn oftmals setzt das Finanzamt den Immobilienwert zu hoch an, wodurch die Steuerlast steigt.
Sie sind unsicher, ob in Ihrem Erbfall die Hilfe eines neutralen Gutachters sinnvoll ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Es gibt verschiedene Gründe, die für die Zusammenarbeit mit einem Immobiliengutachter im Falle einer Erbschaftsangelegenheit sprechen.
Wie wertvoll ein Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer ist, zeigt dieses fiktive Beispiel:
Noch viel gravierender sind die finanziellen Auswirkungen bei einem sehr niedrigen Freibetrag. So profitieren Geschwister, Nichten und Neffen lediglich von einem Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Bei einem Immobilienwert von 450.000 Euro wären dann über 100.000 Euro an Steuern zu zahlen (Steuerklasse II). Ein gesetzeskonformes Verkehrswertgutachten ist in diesem Fall also eine lohnende Investition, die Ihre Steuerlast um tausende von Euros senken kann.
Für die Berechnung der Erbschaftsteuer ist das Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen zuständig. Als Grundlage für die Bewertung im Falle einer Erbschaft oder Schenkung dient dabei die Grundvermögensbewertungsverordnung. In der Regel nutzen die Finanzämter lediglich einfache Standardverfahren, bei denen wertmindernde Faktoren kaum eine Rolle spielen. Die Folge: Der Wert der Immobilie wird zu hoch eingeschätzt und Sie zahlen letztlich mehr Erbschaftssteuer als nötig.
Unsere Gutachter gehen bei der Bewertung einer geerbten Immobilie ganz anders vor: Sie sehen sich das Haus, die Eigentumswohnung oder das Grundstück vor Ort an und nehmen dabei alle relevanten Faktoren in den Blick, einschließlich möglicher Baumängel, die den Verkehrswert oftmals stark reduzieren.
Sie haben eine Immobilie in München geerbt, wohnen aber in einer anderen Stadt, weshalb die Selbstnutzung nicht infrage kommt? Dann ist der Verkauf der Immobilie oftmals der praktikabelste Weg - und auch hier ist es sehr sinnvoll, den aktuellen Wert einer Immobilie zu kennen, um einen marktgerechten Verkaufspreis festzusetzen. Sofern das Thema Erbschaftssteuer für Sie nicht relevant ist - etwa, weil der Immobilienwert den für Sie geltenden Freibetrag ohnehin unterschreitet -, ist eine Immobilienbewertung oder ein Kurzgutachten für einen geplanten Immobilienverkauf in der Regel ausreichend.
Auch die Vermietung der geerbten Immobilie ist eine Option, die Sie in Betracht ziehen sollten. Vor allem dann, wenn Sie sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu einem Hausverkauf durchringen können und die Selbstnutzung nicht möglich ist, ist die Vermietung in jedem Fall besser als ein Leerstand. Denn: Ungenutzte Immobilien verlieren zwangsläufig an Wert, während die Kosten (zum Beispiel für Versicherungen und die Grundsteuer) weiterlaufen.
Bei einer Erbengemeinschaft ist das Konfliktpotenzial sehr hoch, und es gibt immer verschiedene Möglichkeiten, um einen Streit beizulegen. In vielen Fällen ist der Immobilienverkauf die beste Lösung, denn dann kann der Verkaufserlös fair auf alle Parteien verteilt werden. Manchmal möchte eine Partei auch die Miterben auszahlen, um anschließend als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Unabhängig davon, für welchen der genannten Wege Sie und Ihre Miterben sich entscheiden, ist eine professionelle Bewertung von Immobilien sehr zu empfehlen.
Gut zu wissen:
Alle unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um Sie bei Ihrer Erbschaftsangelegenheit unterstützen zu können. Wir besprechen gerne mit Ihnen am Telefon, was für Ihre Situation am besten geeignet ist.
Ob Haus, Wohnung oder Grundstück: Verzichten Sie bei einer Immobilienerbschaft auf die Beratung und Begleitung durch einen Gutachter oder Sachverständigen, riskieren Sie unter anderem, dass die Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Immobilie übereilt und zu einem viel zu niedrigen Preis verkauft wird. Unser Rat an Sie: Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen, sondern setzen Sie sich mit unseren nach DIN EN ISO 17024 zertifizierten Gutachtern und Sachverständigen in Verbindung, damit diese Ihre geerbte Immobilie bewerten und Sie anschließend objektiv zu Ihren Möglichkeiten beraten können.
Sie haben bereits einen Steuerbescheid erhalten und möchten den Nachweis über einen niedrigeren Verkehrswert erbringen? Dann benötigen Sie ein rechtskonformes Verkehrswertgutachten – dieses dürfen Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn das zuständige Finanzamt bereits einen Wert festgelegt hat. Das Gutachten kann Ihre Steuerlast senken und ist Ihnen auch anschließend von Nutzen, beispielsweise bei einem Verkauf.
Auch dann, wenn es um eine gerichtliche Auseinandersetzung rund um die geerbte Immobilie geht, ist ein Verkehrswertgutachten die richtige Wahl, denn in der Regel wird nur dieses wird von den Gerichten akzeptiert. Möchten Sie den Immobilienwert im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung ermitteln lassen, ist ein Kurzgutachten hingegen ausreichend.
Sie haben ein Haus in München geerbt und möchten ein Immobiliengutachten erstellen lassen? Sie haben einen Steuerbescheid erhalten und befürchten, zu viel Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen? Oder wünschen Sie ganz allgemein eine Beratung zur Erbschaft einer Immobilie? Was auch immer Ihr Anliegen ist: Wenn es um Immobilien geht, haben Sie in unserem erfahrenen Team genau die richtigen Ansprechpartner gefunden. Rufen Sie uns direkt an, nutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Das Nachlassgericht ist dafür zuständig, das Erbe zu regeln. Der Ablauf hängt davon ab, ob es ein Testament gibt. Das Gericht stellt fest, wer die Erben sind, aber es berechnet nicht den Wert des Erbes. Wenn jemand das Testament hat, muss er es dem Gericht übergeben. Die Erben können dann einen Erbschein beantragen, was besonders bei vererbten Immobilien wichtig ist, um das Grundbuch zu ändern. Wenn Erben ausgezahlt werden sollen, sollte der Wert der Immobilie durch einen unabhängigen Immobiliengutachter bestimmt werden.
Man braucht einen Erbschein, um offiziell zu beweisen, dass man Erbe ist. Das ist vor allem bei Immobilien wichtig. Ohne Erbschein kann man eine geerbte Immobilie nicht im Grundbuch auf seinen Namen übertragen lassen.
Wenn kein Erbschein beantragt wird, passiert nichts, solange das Erbe klein und überschaubar ist. Aber für Immobilien ist der Erbschein notwendig, um das Grundbuch zu ändern und die Immobilie offiziell auf den Namen der Erben einzutragen.
Es ist sinnvoll, einen Gutachter hinzuzuziehen, sobald man eine Immobilie geerbt hat. Der Gutachter hilft dabei, den genauen Wert der Immobilie zu bestimmen, was wichtig ist für Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung und um Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Außerdem kann der Gutachter helfen, die Erbschaftssteuer zu senken, indem er einen genauen Marktwert ermittelt, der oft niedriger ist als der vom Finanzamt geschätzte Wert. Dies ist deshalb der Fall, da das Finanzamt den Wert in der Regel ohne Berücksichtigung individueller Merkmale der Immobilie schätzt.
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