Gutachter für Schenkung
Viele Eigentümer von Immobilien entscheiden sich dafür, ihr Haus oder ihre Wohnung noch zu Lebzeiten an ihre Kinder oder an andere Angehörige weiterzugeben. Was gut gemeint ist, muss jedoch ebenso gut durchdacht sein – insbesondere, um einer überhöhten Schenkungssteuer vorzubeugen. Wie Sie im Falle einer geplanten Schenkung vom Know-how und der Erfahrung eines Immobiliengutachters profitieren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Gutachter für Schenkung
Auf den Punkt gebracht
Die größte Unsicherheit bei der Schenkung einer Immobilie besteht in Bezug auf die Schenkungssteuer. Diese wird immer dann fällig, wenn der Wert der Immobilie den individuellen Freibetrag übersteigt, und kann je nach Verwandtschaftsgrad sehr hoch ausfallen.
Die Einschätzung des Immobilienwerts wird vom Finanzamt durchgeführt – und zwar auf Basis von Standardverfahren, die nicht alle Faktoren berücksichtigen. Auf der Strecke bleiben vor allem individuelle Ausstattungsmerkmale (Fußbodenheizung, Aufzug etc.), der Zustand und durchgeführte Renovierungen sowie Besonderheiten der Mikrolage. Fällt die Werteinschätzung zu hoch aus, steigt letztlich auch Ihre Steuerlast oder Sie müssen aufgrund der fehlerhaften Berechnung überhaupt erst Schenkungssteuer zahlen.
Es kann sich daher für Sie lohnen, nach Zugang des Steuerbescheids einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um das Ergebnis des Finanzamts zu korrigieren. Diese Möglichkeit ist gesetzlich vorgesehen und sollte im Falle einer Immobilienschenkung unbedingt genutzt werden.
Sie sind unsicher, ob bei Ihrer Schenkung die Hilfe eines Immobiliengutachters sinnvoll ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Erbschaft und Schenkung weisen einen entscheidenden Unterschied auf: Zwar fällt auch beim Erbe eine Steuer, nämlich die Erbschaftssteuer, an - der individuelle Freibetrag kann jedoch nur einmal ausgeschöpft werden. Anders bei der Schenkung: Hier kann der Steuerfreibetrag alle zehn Jahre erneut genutzt werden, um den Wert einer Immobilie über einen längeren Zeitraum hinweg steuerfrei zu übertragen. Entscheiden Sie sich für den Weg der Schenkung, haben Sie Ihren Nachlass zudem bereits zu Lebzeiten geklärt und müssen nicht befürchten, dass es nach Ihrem Tod zu Erbstreitigkeiten rund um Ihr Vermögen kommt.
In jedem Fall ist es wichtig, den Verkehrswert der Immobilie von einem Gutachter ermitteln zu lassen, um nicht unnötig viel Steuern an den Fiskus zu überweisen. Vor allem bei den höheren Steuerklassen sind die Freibeträge gering und der Steuersatz hoch, sodass sich ein Gutachten schnell rentiert. Folgende Steuerklassen gelten bei einer Immobilienschenkung:
Die Freibeträge klaffen weit auseinander und reichen von 500.000 Euro bei Ehegatten und Lebenspartnern über 100.000 Euro bei Eltern bis hin zu gerade einmal 20.000 Euro bei Geschwistern, Neffen und Nichten und nicht Verwandten.
Da die Finanzämter bei der Bewertung von Immobilien auf Standardverfahren zurückgreifen, riskieren Sie ohne Gutachter, dass die Steuern zu hoch ausfallen. Hier ein Beispiel:
Ziehen Sie nun einen Gutachter hinzu und dieser weist nach, dass der aktuelle Verkehrswert Ihres Hauses 290.000 Euro beträgt, liegt der Steuersatz nur noch bei elf Prozent. Bei einer zu versteuernden Summe von 90.000 Euro sinkt die Schenkungssteuer dann auf 9.900 Euro - sie hat sich somit mehr als halbiert.
Die Wertermittlung durch einen DIN EN ISO-zertifizierten Immobiliengutachter rentiert sich für Sie also vor allem in finanzieller Hinsicht, denn Sie können bares Geld sparen. Da Sie bei der Schenkungssteuer alle zehn Jahre den Freibetrag erneut ausschöpfen können, ist das Sparpotenzial sogar noch höher, sofern Sie frühzeitig mit den Schenkungen beginnen. Im oben genannten Beispiel wäre es dann sinnvoll, zunächst nur die Hälfte des Hauses auf das Enkelkind zu übertragen und zehn Jahre später die andere Hälfte - denn dann würde gar keine Schenkungssteuer anfallen. Auch bei dieser Vorgehensweise ist es jedoch unerlässlich, den Verkehrswert der Immobilie exakt ermitteln zu lassen.
Wichtig zu wissen:
Ob sich die Schenkungssteuer tatsächlich verringern wird, lässt sich vorab nicht pauschal sagen. Jedoch ist dies in den meisten Fällen der Fall, wenn das Haus Mängel aufweist, welche durch die Wertermittlung durch das Finanzamt nicht berücksichtigt wurden. Somit ist ein Gutachten häufig bei älteren Gebäuden, die evtl. auch teilweise sanierungsbedürftig sind, eine sinnvolle Investition. Eine erste Abschätzung zu Ihrem Fall geben wir Ihnen gerne am Telefon.
Der Nießbrauch senkt den Wert der Immobilienschenkung und damit die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. Denn der Wert des Nießbrauchrechts wird vom Gesamtwert der Immobilie abgezogen, wodurch der steuerpflichtige Betrag für den Beschenkten verringert wird. Besonders interessant ist dies, da der Nießbrauch auf Lebenszeit oder für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt werden kann und somit eine flexible Gestaltung ermöglicht.
Ein weiterer Pluspunkt des Nießbrauchs liegt in der Absicherung der Lebensqualität des Schenkers. Durch das Vorbehalten des Nießbrauchs bleibt Ihnen als Schenker das Recht erhalten, die Immobilie zu bewohnen oder die daraus resultierenden Mieteinnahmen zu erhalten. Dies bietet Ihnen finanzielle Sicherheit und ermöglicht Ihnen, weiterhin aus Ihrem Eigentum Nutzen zu ziehen, auch wenn das rechtliche Eigentum bereits übertragen wurde.
Die Einräumung eines Nießbrauchs muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Dies garantiert die Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen und sichert sowohl den Schenker als auch den Beschenkten ab. Es ist essenziell, den Nießbrauchvertrag präzise zu formulieren, um spätere Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden. Dabei sollten insbesondere Regelungen zur Instandhaltungspflicht und zu den laufenden Kosten der Immobilie klar definiert werden.
Der Nießbrauch stellt somit eine wertvolle Option dar, um bei der Schenkung von Immobilien Steuern zu sparen und gleichzeitig den Lebensstandard des Schenkers zu wahren. Bitte besprechen Sie sich bei der Planung ausführlich mit Ihrem Anwalt und Steuerberater, um alle rechtlichen Gegebenheiten zu beachten.
Wenn Sie Ihre Immobilie im Rahmen einer Schenkung bewerten lassen möchten, warten Sie am besten, bis das Finanzamt eine Immobilienbewertung durchgeführt und Ihnen einen Steuerbescheid zugeschickt hat. Im Anschluss daran vereinbaren wir zeitnah einen Vor-Ort-Termin, bei dem wir uns Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung im Detail ansehen, um den Immobilienwert zu ermitteln. Anders als das Finanzamt berücksichtigen wir dabei alle Faktoren und Daten, die für den Verkehrswert einer Immobilie relevant sind, zum Beispiel:
Sobald wir uns ein genaues Bild gemacht und alle wichtigen Unterlagen gesichtet haben, erstellen wir ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten, das eine exakte Aussage zum Immobilienwert trifft. Somit lässt sich gegenüber dem Finanzamt der geringere Wert der Immobilie bzw. des Grundstücks nachvollziehbar dokumentieren. Ein Kurzgutachten ist im Zusammenhang mit der Schenkungsteuererklärung nicht ausreichend, da es von den Finanzämtern nicht akzeptiert wird.
Bei der Wertermittlung greifen unsere Immobiliensachverständigen auf anerkannte Wertermittlungsverfahren wie das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren zurück und berücksichtigen alle gesetzlich vorgegeben Regelungen, damit Sie Ihr Eigentum reibungslos auf Ihre Erben übertragen können.
Sie sind Immobilieneigentümer in München oder Umgebung und ziehen eine Schenkung an Ihre Lieben in Betracht? Bei jeder Erbschaft sowie bei Schenkungen gilt: Verzichten Sie nicht auf die Expertise eines erfahrenen Gutachters oder Sachverständigen, um nicht unnötig viel Schenkungsteuer zu bezahlen. Am besten vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, damit wir Sie rund um die Themen Schenkungen und Erbschaft informieren und Ihnen wertvolle Tipps mit auf den Weg geben können. Im Anschluss daran führen wir eine fundierte Immobilienbewertung durch und ermitteln den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Das von uns erstellte Gutachten erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der Finanzämter und ebnet Ihnen so den Weg zu einer niedrigeren Steuerlast. Rufen Sie uns in München an, senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie für Ihre Nachricht das Kontaktformular!
Ein Gutachten hilft Ihnen, den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln, was Ihnen ermöglicht, die Schenkungssteuer zu optimieren. Das Finanzamt verwendet oft standardisierte Bewertungsverfahren, die individuelle Merkmale nicht berücksichtigen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.
Ein Immobiliensachverständiger berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die den Wert der Immobilie beeinflussen, wie Zustand, Ausstattung und Lage. Dadurch kann der ermittelte Wert oft niedriger sein als die Schätzung des Finanzamts, was zu einer geringeren Steuerlast führt.
Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Umfang und Komplexität der Bewertung. Eine individuelle Kostenschätzung kann nach einem Erstgespräch am Telefon erfolgen.
Am besten schalten Sie einen Gutachter ein, sobald Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten haben. So können Sie die Bewertung des Finanzamts rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
Wenn das Finanzamt den Wert der Immobilie zu hoch ansetzt, können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen und ein unabhängiges Gutachten vorlegen, um den tatsächlichen Wert zu belegen und die Steuerlast zu senken.
Nach einem Erstgespräch vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der Immobilie. Dabei prüfen unsere Gutachter alle relevanten Bereiche und Unterlagen. Anschließend erstellen wir ein detailliertes Verkehrswertgutachten.
Der Wert des Nießbrauchrechts wird vom Gesamtwert der Immobilie abgezogen, was die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer verringert. Dies kann zu einer deutlich geringeren Steuerlast führen.
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