Gutachterliche Stellungnahme
Nicht jede Immobilienangelegenheit erfordert ein Verkehrswert- oder Kurzgutachten. Geht es um eine ganz konkrete Fragestellung im Zusammenhang mit einer Immobilie, ist in vielen Fällen eine gutachterliche Stellungnahme ausreichend. Nützliche Informationen rund um das Thema gutachterliche Stellungnahme haben wir von den WERTGENAU Immobiliengutachter München nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Gutachterliche Stellungnahme
Auf den Punkt gebracht
Das Wichtigste vorweg: Eine gutachterliche Stellungnahme ist kein Gutachten, auch kein Kurzgutachten. Stattdessen handelt es sich um die professionelle Einschätzung eines konkreten Sachverhalts durch einen Gutachter. Anders als für Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten gibt es für die gutachterliche Stellungnahme keine formalen Vorgaben, und auch in der Länge ist die Stellungnahme variabel. Je nach Komplexität des Sachverhalts beträgt der Umfang etwa drei bis zehn Seiten.
Eine gutachterliche Stellungnahme kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Auftrag gegeben werden, und auch Gerichte greifen häufig auf die Kompetenz eines Sachverständigen zurück und fordern eine gutachterliche Einschätzung ein.
Ein Gutachten ist vor allem im Zusammenhang mit der Wertermittlung für eine Immobilie sowie bei Immobilien-Transaktionen von Bedeutung. Gutachterliche Stellungnahmen kommen hingegen vor allem in folgenden Situationen zum Einsatz:
Sie sind unsicher, ob in Ihrem Fall eine gutachterliche Stellungnahme die richtige Art der Immobilienbewertung ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Eine Stellungnahme durch einen Gutachter oder Sachverständigen ist eine flexible und effiziente Lösung für verschiedene Fragestellungen und hat folgende Vorteile:
Eine gutachterliche Stellungnahme kann in vielen Situationen die ideale Option sein. Ob sie in Ihrem individuellen Fall die richtige Wahl darstellt, besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Gut zu wissen:
Alle unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um gutachterliche Stellungnahmen durchführen zu können. Ob eine solche Stellungnahme in Ihrer Situation sinnvoll ist oder nicht, ermitteln wir gerne mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Gespräch.
Der Ablauf einer gutachterlichen Stellungnahme hängt von den Rahmenbedingungen und insbesondere von der zu beantwortenden Frage ab. Für gewöhnlich nehmen unsere Sachverständigen Einsicht in alle relevanten Unterlagen. Auch ein Vor-Ort-Termin mit Begutachtung findet in den meisten Fällen statt – es sei denn, dieser ist aufgrund der Umstände nicht durchführbar.
Ob Gutachten, Immobilienbewertung nach ImmoWertV und 194 BauGB oder gutachterliche Stellungnahme: Wir bieten Ihnen umfangreiche Leistungen rund um das Thema Immobilien und Immobilienbewertung. Unser Team aus Experten umfasst ISO-zertifizierte Immobiliengutachter und Sachverständige, die Sie individuell und objektiv beraten und dabei jederzeit Wert auf Professionalität und Transparenz legen. Unabhängig davon, was Ihre konkreten Anforderungen sind, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin!
Typische Anlässe für eine Stellungnahme durch einen Immobiliengutachter sind Plausibilisierung von bereits bestehenden Gutachten. Ebenfalls werden gutachterliche Stellungnahmen eingesetzt, wenn es um ganz konkrete Fragestellungen geht hinsichtlich einer Immobilie.
Gutachterliche Stellungnahmen werden von Gutachtern bzw. Sachverständigen erstellt. Dabei ist die Aussagekraft höher, wenn der Gutachter einen entsprechenden Nachweis seiner Qualifikation nachweisen kann, die sein Expertenwissen bestätigen. Die höchsten Qualitätsnachweise in Deutschland sind die öffentliche Bestellung sowie eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Der Branchenverband BVS e.V. nimmt beispielsweise nur Sachverständige in sein Netzwerk auf, die einen solches Qualitätsniveau nachweisen können.
Gutachterliche Stellungnahmen sind in der Regel kostengünstiger als Gutachten für Immobilien. Grundsätzlich kommt es jedoch immer auf die Komplexität der Problematik und somit auf den erforderlichen Zeitaufwand an. Im Regelfall sind solche Stellungnahmen mit einem Aufwand von ein paar hundert Euro verbunden.
Im Gegensatz zum Gutachten oder zur Immobilienbewertung ist eine Stellungnahme formal offen. Der Sachverständige kann das Dokument also passend zum jeweiligen Sachverhalt gestalten. Der Zeitaufwand ist in der Regel kürzer als bei der Gutachtenerstellung, weshalb auch die Kosten für gewöhnlich geringer ausfallen als bei einer vollumfänglichen Immobilienbewertung.
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