Wertermittlung für Immobilien
Wenn es um den Wert einer Immobilie in München geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen und die Wertermittlung immer in die Hände von zertifizierten und erfahrenen Immobiliengutachtern legen. Eine professionelle Immobilienbewertung ist in vielen Situationen von Nutzen - bei einem geplanten Verkauf oder Kauf ebenso wie im Falle einer Erbschaft oder Scheidung. Nachfolgend erhalten Sie Überblick über die Vorteile und den Ablauf einer Wertermittlung für Ihre Immobilie aus München oder Umgebung.
Wertermittlung
Auf den Punkt gebracht
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen es sinnvoll oder sogar unbedingt zu empfehlen ist, den genauen Immobilienwert zu kennen. Hier eine kleine Auswahl:
Bei den oben genannten Anlässen handelt es sich um private Verwendungszwecke, für die eine Wertindikation in der Regel ausreichend ist. Diese ist schneller erstellt und kostengünstiger als ein Wertgutachten, gibt Ihnen jedoch alle Informationen, die Sie benötigen.
Anders sieht es aus, wenn ein Gericht, das Finanzamt oder eine andere Behörde in die Angelegenheit involviert ist. Dann sollten Sie durch unsere Sachverständigen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erstellen lassen.
Haben Sie beispielsweise eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen, kann sich die Investition in ein Immobiliengutachten lohnen und Ihnen eine attraktive Steuerersparnis einbringen. Auch im Zusammenhang mit einer Scheidungsimmobilie ist es wichtig, den aktuellen Marktwert exakt ermitteln zu lassen, um das Vermögen gerecht unter den Parteien aufteilen zu können.
Ob Haus, Eigentumswohnung, Gewerbeimmobilie oder Grundstücke: Ein Gutachter oder Sachverständiger für Immobilien in München bringt die Marktkenntnisse und die Erfahrung mit, die erforderlich sind, um das jeweilige Objekt fachgerecht zu bewerten. Dabei hat das die folgenden Vorteile für Sie:
Schließlich gilt: Bei Immobilien geht es für gewöhnlich um sehr hohe Summen, und bereits kleine Fehler bei der Wertermittlung können Sie teuer zu stehen kommen.
Sie sind unsicher, welche Art der Wertermittlung für Ihr Anliegen am passendsten ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Bei der Berechnung des Immobilienwerts greifen wir auf anerkannte Verfahren zurück: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.
Das Vergleichswertverfahren eignet sich vorrangig für die Wertermittlung von Wohnimmobilien, sofern in der Region ausreichend Vergleichswerte vorliegen. Ist das nicht der Fall, kommt alternativ das Sachwertverfahren zum Einsatz, welches sehr komplex ist, weil der Bodenwert und die Herstellungskosten sämtlicher auf dem Grundstück befindlichen Gebäude separat voneinander betrachtet werden. Das Ertragswertverfahren ist das gängige Verfahren für die Wertermittlung von vermieteten Objekten, denn es gibt eine zuverlässige Antwort auf die Frage, welche Einnahmen sich mit der Immobilie innerhalb ihrer Restnutzungsdauer voraussichtlich erzielen lassen.
Unabhängig vom gewählten Wertermittlungsverfahren spielen bei der Immobilienbewertung in München durch unsere Sachverständigen zahlreiche Faktoren eine Rolle, zum Beispiel:
Wenn Sie uns mit der Wertermittlung beauftragen, sehen wir uns das Objekt vor Ort an, damit wir uns ein möglichst umfassendes Bild machen und auch Besonderheiten und etwaige Mängel in die Bewertung mit einfließen lassen können. Im Anschluss erhalten Sie eine Bewertung in schriftlicher Form.
Gut zu wissen:
Alle unserer Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um Wertermittlungen für Immobilien durchführen zu können. Welche Art der Wertmittlung bei Ihnen sinnvoll ist, ermitteln wir gerne mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Gespräch.
Je nach Art der Immobilienbewertung benötigen unsere Experten diverse Unterlagen, um den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zuverlässig einschätzen zu können. Am besten stellen Sie den Sachverständigen sämtliche Dokumente zur Verfügung, die Sie bereits besitzen – beispielsweise Versicherungsunterlagen für Ihr Haus, Nachweise zu erfolgten Modernisierungen, eine Baubeschreibung, Grundrisse oder den Energieausweis. Sollten für die Ermittlung des Werts wichtige Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne bei deren Beschaffung.
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilien professionell ermitteln lassen möchten, vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung als Sachverständige für München und Umgebung. Wir sind mit dem regionalen Immobilienmarkt intensiv vertraut und wissen, worauf es bei der Bewertung einer Eigentumswohnung, eines Hauses, einer Gewerbeimmobilie oder eines Grundstücks ankommt. Je nach Anlass erstellen wir für Ihre Immobilie eine Wertindikation, die für private Zwecke ausreichend ist, oder erarbeiten ein aussagekräftiges Verkehrswertgutachten für gerichtliche oder behördliche Zwecke. Auch dann, wenn Sie Interesse an einer Portfoliobewertung, einem Beleihungswertgutachten oder einem Mietwertgutachten haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular!
Die Wertermittlung einer Immobilie dient dazu, den aktuellen Marktwert eines Objekts zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, welchen Preis eine Immobilie zum Bewertungszeitpunkt voraussichtlich auf dem freien Markt erzielen würde. Die Wertermittlung kann für unterschiedliche Zwecke wie Verkauf, Kauf, Beleihung oder steuerliche Angelegenheiten erforderlich sein.
Es gibt drei gängige Bewertungsverfahren:
Bei privaten Immobilien (z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) wird der Wert oft durch das Vergleichswertverfahren ermittelt, da hier viele vergleichbare Objekte zur Verfügung stehen. Für gewerbliche Immobilien oder vermietete Objekte wird häufig das Ertragswertverfahren angewendet, da der zu erwartende Ertrag (z.B. Mieteinnahmen) eine größere Rolle spielt.
Eine unabhängige Wertermittlung ist für private Zwecke gedacht, etwa für den Verkauf oder Kauf oder auch für eine allgemeine Vermögensübersicht. Ein Verkehrswertgutachten weist den Verkehrswert nach § 194 BauGB nach und erfüllt somit die Vorgaben von Gerichten und Behörden. Je nach Anlass erstellen wir für Sie auch andere Gutachtenformen, zum Beispiel Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten oder Restnutzungsdauergutachten.
Unabhängig davon, ob Sie Wohnimmobilien wie ein Haus oder Eigentumswohnung oder Gewerbeimmobilien professionell bewerten lassen möchten, sollten Sie sich nicht allein auf eine kostenlose Online-Immobilienbewertung verlassen. Provisionsabhängige Makler bieten diese Form der Immobilienbewertung häufig im Rahmen der Kundenakquise an - da jedoch dabei keine individuellen Faktoren berücksichtigt werden und Makler häufig nicht über den gleichen Sachverstand verfügen wie Gutachter, sind die Angaben zum Wert einer Immobilie jedoch eher allgemein gehalten und daher nicht aussagekräftig. Sie riskieren dann beispielsweise, beim Verkauf einen zu niedrigen Preis anzusetzen und bares Geld zu verschenken.
Situationen, in denen Sie mit einem Gutachten die richtige Wahl treffen, sind zum Beispiel eine Scheidung sowie Auseinandersetzungen beim Finanzamt (Grundsteuer, Erbschafts-, Schenkungssteuer etc.). Auch beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses kann es sinnvoll sein, den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln zu lassen. Denn: Es bietet den Vorteil, dass Interessenten die Angemessenheit des Preises nicht anzweifeln und schneller eine Kaufentscheidung treffen.
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