Beleihungswertgutachten

Das Beleihungswertgutachten ist für Banken, Kreditinstitute und Versicherungen ein wichtiges Instrument bei der Kreditvergabe. Es trifft eine genaue Aussage über den Immobilienwert zu einem bestimmten Bewertungsstichtag und entscheidet über die Höhe des Darlehens mit. Die Bank reduziert durch das Gutachten ihr Ausfallrisiko, aber auch Sie als Kreditnehmer können profitieren und beispielsweise in den Genuss attraktiverer Kreditkonditionen kommen.

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Wann ist ein Beleihungswertgutachten erforderlich?

Bei der Kreditaufnahme

Ein Beleihungswertgutachten ist dann erforderlich, wenn Sie ein Darlehen aufnehmen möchten und die Immobilie dabei als Sicherheit dienen soll. Steht beispielsweise die Komplettsanierung Ihres Hauses an, können Sie ein Bankdarlehen beantragen. Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie dabei gute Chancen auf eine hohe Kreditsumme zu fairen Konditionen.

Beim Hauskauf

Auch beim Kauf einer Immobilie in München kommt das Beleihungswertgutachten im Rahmen der Immobilienbewertung zum Einsatz: Das Kreditinstitut nutzt den aktuellen Immobilienwert als Berechnungsgrundlage für die maximale Kredithöhe und unterbreitet Ihnen anschließend ein Angebot.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst exakt zu kalkulieren und den Darlehensvertrag nur zu unterschreiben, wenn Sie die finanzielle Belastung auch langfristig stemmen können – denn bei Zahlungsproblemen droht der Verlust Ihrer Immobilie. Im Zweifel kann es sich daher für Sie lohnen, die Angebote mehrerer Banken miteinander zu vergleichen.

Und was ist beim Verkauf?

Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist das Beleihungswertgutachten für Sie nicht relevant. Stattdessen empfehlen wir Ihnen als Verkäufer, sich von uns zu den Themen Wertermittlung und Verkehrswertgutachten beraten zu lassen.

Sie sind ein Kreditinstitut und möchten die Erstellung von Beleihungswertgutachten an zertifizierte externe Partner vergeben, um die eigene Arbeitslast zu reduzieren? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen - wir freuen uns auf Sie!

Telefon: 089 202344270 - E-Mail: kontakt@wertgenau-muenchen.de

Wichtige Begriffe im Überblick

Beleihungsgrenze und Beleihungswert

Bei der Beleihungsgrenze handelt es sich um einen prozentualen Wert – nämlich den Wert, bis zu dem eine Immobilie beliehen werden kann. Die Beleihungsgrenze kann von Bank zu Bank variieren.

Beträgt der Beleihungswert Ihrer Immobilie in München laut Immobiliengutachter beispielsweise 400.000 Euro und die vom Kreditinstitut festgesetzte Beleihungsgrenze liegt bei 80 Prozent, erhalten Sie eine Kreditsumme von maximal 320.000 Euro – den maximalen Kreditauslauf. Der Rest muss mithilfe von Eigenkapital ausgeglichen werden, und gleiches gilt für die Kaufnebenkosten, also die Grunderwerbssteuer, die Notargebühren und die Maklercourtage.

Eine Beleihung in Höhe von 100 Prozent ist nur in seltenen Fällen möglich, nämlich dann, wenn das Einkommen sehr hoch ist oder wenn Sie als Kreditnehmer bereits Eigentümer einer Immobilie sind. Rechtlich gesehen darf der Beleihungswert laut § 16 Abs. 2 PfandBG (Pfandbriefgesetz) jedoch nicht über dem Verkehrswert liegen.

Beleihungsauslauf

Ein weiterer wichtiger Begriff im Zusammenhang mit dem Beleihungswertgutachten ist der Beleihungsauslauf. Hierbei handelte es sich um eine Prozentzahl, die das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Beleihungswert angibt. Liegt der Beleihungswert laut Immobiliengutachter wie im obigen Beispiel bei 320.000 Euro, Sie nehmen jedoch lediglich einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro in Anspruch, sinkt dadurch der Beleihungsauslauf und Sie erhalten bessere Kreditkonditionen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Je mehr Eigenkapital Sie beim Immobilienkauf mitbringen, desto niedriger ist letztlich Ihre monatliche Zinsbelastung.

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Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Beleihungswertgutachtens?

Der Beleihungswert einer Immobilie darf laut BelWertV (Beleihungswertverordnung) nur von einem zertifizierten Sachverständigen oder Gutachter ermittelt werden, der auch mit den aktuellen Marktgegebenheiten vertraut ist. Dazu erstellt dieser ein Beleihungswertgutachten mit allen relevanten Objektinformationen, zum Beispiel:

  • Alter und Größe der Immobilie
  • Zustand und Bausubstanz
  • Lage und Infrastruktur (Verkehrsanbindung, Nahversorgung, Schulen in der Nähe etc.)
  • Grundbuchstand
  • mögliche Risiken (zum Beispiel: Kontamination des Bodens)

Der Beleihungswertgutachter begründet ausführlich, wie er zu diesem Beleihungswert gelangt ist, in Form eines schriftlichen Gutachtens.

Gut zu wissen:

Viele unsere Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um ein Beleihungswertgutachten erstellen zu dürfen. Dabei richten wir uns in der Vorgehensweise und im Workflow gerne nach Ihren bankinternen Vorgaben und Wünschen.

Wer gibt das Beleihungswertgutachten in Auftrag?

Als Immobilienkäufer, der ein Bankdarlehen beantragt, müssen Sie kein Beleihungswertgutachten nach 16 PfandBG in Auftrag geben - das ist Aufgabe der Bank, die dann auch für die Kosten aufkommt. Sie müssen dem Kreditgeber lediglich alle relevanten Informationen zum Beleihungsobjekt zukommen lassen. Dazu gehören:

  • ein aktueller Grundbuchauszug
  • eine Baubeschreibung
  • ein amtlicher Lageplan
  • aktuelle Immobilienfotos
  • falls vorhanden: Kaufvertrag/Kaufvertragsentwurf
  • eine Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Nachweise von Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung)

Bei der Beleihung einer Eigentumswohnung müssen Sie der Bank außerdem eine Teilungserklärung vorlegen, da diese für das Gutachten ebenfalls von Belang ist.

In der Regel muss der Gutachter das Beleihungsobjekt für die Wertermittlung komplett von innen besichtigen - zumindest zum überwiegenden Teil. Die anfallenden Kosten für den Gutachter werden in jedem Fall vom Auftraggeber – also von der Bank – getragen.

Auch wenn Ihnen bereits ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie vorliegt, muss in der Regel ein spezielles Beleihungswertgutachten von der Bank in Auftrag gegeben werden.

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Beleihungswertgutachten für München: Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sie haben Fragen zum Thema Beleihungswertgutachten für München und Umgebung? Sie möchten ein Wertgutachten in Auftrag geben? Dann nehmen Sie noch heute per Telefon oder via E-Mail Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell beraten! Unsere Gutachter sind mit dem Markt in und rund um München bestens vertraut und bringen die erforderliche Sachkenntnis mit, um Ihre Immobilienbewertung professionell für Sie durchzuführen. Wir freuen uns auf Sie!

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