Kaufpreisaufteilung
Immobilien sind eine renditestarke Kapitalanlage – nicht zuletzt, weil Privatinvestoren von attraktiven Steuervorteilen profitieren können. Denn: Wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft, diese also vermietet, kann jährlich zwei Prozent des Kaufpreises von der Steuer abschreiben (AfA=Abschreibung für Abnutzung). Das Problem dabei: Diese Abschreibungsmöglichkeit bezieht sich nur auf den Kaufpreis für das Gebäude, nicht auf den Grund und Boden. Die Kaufpreisaufteilung sollten Sie dabei nicht dem Finanzamt überlassen, sondern stattdessen in die Hände eines erfahrenen Münchner Immobiliengutachters legen.
Kaufpreisaufteilung
Auf den Punkt gebracht
Ein Gebäude nutzt sich im Laufe der Jahre ab, Grund und Boden jedoch nicht. Deshalb existieren steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nur für das auf dem Grundstück befindliche Gebäude, nicht für das Grundstück selbst.
Als Käufer einer Immobilie zahlen Sie in der Regel einen Gesamtkaufpreis – welcher Anteil dabei für das Gebäude gezahlt wird und welcher für den Boden, wird idealerweise im Kaufvertrag festgelegt, denn die Angaben im Vertrag sind für das Finanzamt maßgebend. Auch dann, wenn der Kauf bereits abgewickelt wurde und Sie nachträglich den Gebäudewertanteil bestimmen lassen möchten, ist ein Gutachten zum Boden- und Gebäudewert dafür der richtige Weg.
Bei einer Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt basiert die anschließende Berechnung der Abschreibung für Abnutzung auf einer unpräzisen Schätzung. Entscheiden Sie sich hingegen für ein Gutachten, halten Sie ein belegbares Ergebnis in Händen, welches auch individuelle und wertsteigernde Eigenschaften der Immobilie berücksichtigt. Dies kann zum Beispiel eine besonders hohe Energieeffizienz sein oder eine erst kürzlich erfolgte Sanierung. Dadurch können Sie Jahr für Jahr in den Genuss einer Steuerersparnis kommen, durch die sich zugleich die Rendite Ihres Anlageobjekts verbessert.
Verzichten Sie auf ein Gutachten zum Boden- und Gebäudewert, übernimmt das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung. Diese Vorgehensweise ist nicht empfehlenswert, und zwar aus zwei Gründen.
Daher empfiehlt es sich, die Kaufpreisaufteilung nicht dem Finanzamt zu überlassen, sondern selbst aktiv zu werden und einen erfahrenen Gutachter mit dieser wichtigen Aufgabe zu betrauen.
Sie sind unsicher, ob in Ihrem individuellen Fall eine Kaufpreisaufteilung mithilfe eines Gutachtens zum Boden- und Gebäudewert erforderlich oder zumindest empfehlenswert ist? Dann kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne!
Dass Sie bei einer Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt mitunter viel Geld verschenken, zeigt das folgende Rechenbeispiel:
Die Kaufpreisaufteilung eines anerkannten Gutachters dient gegenüber dem Finanzamt als Nachweis für den Gebäudewertanteil und darf ohne stichhaltige Gründe nicht abgelehnt werden.
Hinweis: Die Abschreibungen eines Mietobjekts können häufig mithilfe eines Restnutzungsdauer-Gutachtens noch weiter optimiert werden, weshalb es sich in vielen Fällen anbietet, sowohl die Kaufpreisaufteilung als auch die Nutzungsdauer gemeinsam zu beauftragen.
Die Kaufpreisaufteilung durch einen Gutachter empfiehlt sich in folgenden Situationen:
Die Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt sollten Sie vor allem dann anzweifeln, wenn das Grundstück wertmindernde Besonderheiten aufweist – zum Beispiel Altlasten, einen ungünstigen Zuschnitt oder eine unzureichende Infrastruktur. Auch dann, wenn die Immobilie saniert oder modernisiert wurde, lohnt sich die Investition in ein Gutachten, denn individuelle Faktoren, die den Wert eines Gebäudes steigern, werden vom Finanzamt ebenfalls nicht berücksichtigt.
Befindet sich Ihre Immobilie in einem Ballungszentrum wie München, führt dies tendenziell zu einer Übergewichtung des Bodenwerts. Auch in diesem Fall empfehlen wir Ihnen daher, einen Gutachter hinzuzuziehen.
Wenn Sie sich für eine Kaufpreisaufteilung durch ein Aufteilungs-Gutachten entscheiden, nimmt ein Experte aus unserem Haus Ihre Immobilie genau in den Blick – das Gebäude ebenso wie Grund und Boden. Bei der Aufteilung des Kaufpreises werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, um zu einem fundierten und belastbaren Ergebnis zu kommen. Haben Sie die Immobilie beispielsweise aufwendig saniert, fließt dies ebenso in unsere Berechnungen ein wie etwaige Nachteile des Grundstücks, zum Beispiel ein ungünstiger Schnitt oder eine mangelhafte Infrastruktur. Sie erhalten ein Gutachten, das genau aufzeigt, wie sich der Gesamtkaufpreis auf den Boden und das Gebäude aufteilt, und welches von den Finanzämtern anerkannt wird.
Gut zu wissen:
Alle unsere Immobiliengutachter & Sachverständigen erfüllen die notwendigen Qualifikationen, um ein Gutachten zur Aufteilung in Boden- und Gebäudewert für eine Kaufpreisaufteilung erstellen zu können. Ebenfalls besitzen diese die benötigten Zertifizierungen, um für das Finanzamt geeignete Gutachten erstellen zu dürfen.
Sie möchten bei der Kaufpreisaufteilung für Ihr Eigentum nichts dem Zufall überlassen? Sie haben bereits Post vom Finanzamt bekommen und sind der Ansicht, dass der Gebäudewertanteil für Ihre Immobilie in München nicht korrekt berechnet wurde? Oder planen Sie den Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage und möchten, dass die Anschaffungskosten für Gebäude, Grund und Boden korrekt im Kaufvertrag vermerkt werden? In jedem Fall gilt: Unsere Gutachter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Auch dann, wenn Sie sich zunächst einmal unverbindlich zum Thema Gutachten zum Boden- und Gebäudewert beraten lassen möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie uns in München an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Kontaktformular.
Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises wird exakt ermittelt, welcher Anteil auf das Gebäude und welcher auf den Boden entfällt. Diese Ermittlung dient dem Finanzamt anschließend als Bemessungsgrundlage für die jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA).
Die Abschreibung für Abnutzung, kurz AfA, kann Immobilieninvestoren attraktive Steuervorteile einbringen. In dem Fall, dass die Immobilie vermietet wird, sieht der Gesetzgeber eine jährliche Abschreibung in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises vor - allerdings nur des Kaufpreises für das Gebäude. Die Kosten für das Grundstück können nicht abgeschrieben werden, weil der Boden keiner Abnutzung unterliegt. In vielen Fällen können die Abschreibungen mit Hilfe eines Restnutzungsdauer-Gutachtens noch weiter optimiert werden, weshalb eine Beauftragung in Kombination mit einer Kaufpreisaufteilung sinnvoll sein kann.
Die Kaufpreisaufteilung mithilfe eines Gutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird. Auch dann, wenn es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie oder um ein bebautes Grundstück in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet handelt, sollte sichergestellt werden, dass der Gesamtkaufpreis korrekt auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude aufgeteilt wird.
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