Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur ein Dokument zu präsentieren, sondern alle Vorteile, die das Wertgutachten für die Immobilie bietet, aufzudecken und Ihnen zunutze zu machen. Egal, ob Sie verkaufen, kaufen oder einfach nur den Wert Ihrer Immobilie kennen möchten – wir sind Ihr zuverlässiger Partner. Darum bieten wir Ihnen den freien Zugang zu unserer Wissensdatenbank.
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Immobilienbewertungsverfahren sind Methoden zur Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Sie sind von entscheidender Bedeutung für den Immobilienmarkt, da sie eine objektive Grundlage für Kauf-, Verkaufs- und Finanzierungsentscheidungen bieten. Es gibt verschiedene Verfahren, die je nach Zweck und Art der Immobilie angewendet werden. Die wichtigsten sind: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Das Ertragswertverfahren ist ein Immobilienbewertungsverfahren, das insbesondere bei Anlageimmobilien angewendet wird, um den Wert einer Immobilie auf Basis ihrer zukünftig erzielbaren Erträge, üblicherweise aus Mieteinnahmen, zu bestimmen. Es berücksichtigt die aktuellen und potenziellen Einnahmen, die eine Immobilie generieren kann, und setzt diese in Relation zu den laufenden Betriebskosten, um den Reinertrag zu ermitteln.
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Immobilienbewertung, die hauptsächlich bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewendet wird. Es basiert auf dem Prinzip, den Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Objekten in der gleichen Lage zu ermitteln. Der Marktwert wird dabei durch Anpassung der Vergleichspreise an die spezifischen Merkmale und Eigenschaften des zu bewertenden Objekts, wie Größe, Lage, Zustand und Ausstattung, berechnet.
Das Sachwertverfahren kommt vorwiegend bei speziellen Immobilien zum Einsatz, für die keine oder nur wenige Vergleichsobjekte existieren, wie beispielsweise bei einzigartigen Einzelhandelsimmobilien, Industrieimmobilien oder spezialisierten Gewerbeimmobilien. Der Wert der Immobilie wird durch die Addition des Bodenwerts und des Werts der baulichen Anlagen (unter Berücksichtigung von Altersabschreibungen) ermittelt. Dabei werden die Herstellungskosten der Gebäude und der Wert des Grundstücks separat betrachtet.
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